| Zusätzlich zu der Gewährleistung aus dem Kaufvertrag mit dem Dentalhandel gewährt VDW den Kunden direkt für Lieferungen ab 1.1.2010 die folgende Werksgarantie: |
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| 1. |
VDW bestätigt die korrekte Konstruktion des Produkts, die Verwendung von Spitzenmaterialien, die Durchführung aller erforderlichen Prüfungen und dass das Produkt die einschlägig geltenden Gesetze und Verordnungen einhält.
Die volle Funktionsfähigkeit von VDW.GOLD® und VDW.SILVER® wird von einer Garantie von 36 Monaten abgedeckt, deren Lauf mit dem Datum der Lieferung an den Kunden beginnt (gemäß der vom Verkäufer beim Verkauf ausgestellten Lieferpapiere, welche die Seriennummer des Produkts enthalten).
Ausgenommen von der Garantie sind folgende Verschleißteile des VDW.GOLD®: 2-teiliges Messkabel, Lippenclip, Feilenklemme.
Der Kunde hat nur innerhalb dieser Garantiefrist das Recht auf Garantieleistungen und nur unter der Bedingung, dass er VDW über den Defekt schriftlich binnen zwei Monaten nach dem Entdeckungsdatum des Defekts informiert. |
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| 2. |
Im Falle einer berechtigten Reklamation wird das VDW Service-Center München die Reparatur innerhalb von 3 Werktagen ab Eingang bei VDW in München zuzüglich der Transportzeit für die Rücksendung zum Kunden vornehmen. |
| 3. |
Diese Garantie deckt nur den Austausch oder die Reparatur von Einzelkomponenten oder Teilen ab, die von Herstellungsfehlern betroffen sind. Kosten für den Besuch von technischem Personal des Dentalhandels beim Kunden und Verpackungskosten des Kunden werden von VDW nicht erstattet.
Über die Reparatur hinausgehende Ansprüche des Kunden wie etwa Schadensersatzansprüche bestehen gegenüber VDW nicht.
Diese Garantie umfasst keinerlei Kompensation für direkte oder indirekte Personen- oder Sachschäden jeglicher Art.
Der Kunde hat kein Recht, Schadensersatz für Ausfallzeiten des Geräts zu fordern. |
| 4. |
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, bei denen VDW nachweist, dass sie durch Versäumnisse des Benutzers bezüglich der normalen Wartung (siehe Bedienungsanleitung) entstanden sind, insbesondere beim Laden, Entladen und der Pflege des Akkus gemäß Gebrauchsanweisung sowie bei der sorgfältigen und regelmäßigen Pflege des Winkelstücks entsprechend der gesonderten Winkelstück-Gebrauchsanleitung.
Die Garantie schließt ausdrücklich Defekte aus, die:
* durch Beschädigung während des Transports zu VDW zwecks Reparatur entstanden sind,
* durch atmosphärische Ereignisse wie z.B. Blitzschlag, Feuer und Feuchtigkeit verursacht wurden.
Diese Garantie erlischt automatisch, wenn das Produkt vom Benutzer oder nicht autorisierten dritten Parteien unsachgemäß repariert oder modifiziert oder in sonstiger Weise manipuliert wurde. |
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| 5. |
Die Garantie ist nur gültig, wenn dem zur Reparatur eingesandten Gerät die Rechnung mit der Bestätigung des Lieferdatums des Produkts beigefügt wird.
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| 6. |
Gesetzliche Ansprüche, etwa aus dem Produkthaftungsrecht, oder Ansprüche gegenüber demjenigen, von dem der Kunde das Produkt erworben hat, insbesondere gegenüber dem Dentalhandel, bleiben unberührt.
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